Test

Daseinskur(s)-Wohlstandstest

Daseins-Wohlstandstest

 

Da wir nicht wissen, ob Sie Ihre bisherigen finanziellen Entscheidungen eigenständig oder mithilfe eines Beraters getroffen haben, beziehen wir uns aus Verständnisgründen und Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Person, die Sie in Ihren Entscheidungen unterstützt haben könnte. Doch allein oder gemeinsam, so oder so geht es um das Ergebnis, und das wird eindeutig sein. Je öfter Sie mit „nein“ antworten, desto größer ist die Gefahr, dass Ihre bisherigen Entscheidungen Ihren Wohlstand gefährden. Welche Auswirkungen das auf Ihr Vermögen haben kann, haben wir in dieser Broschüre mehr als deutlich gemacht. 


Hier die Fragen:

  • Hat Sie die Person auf die Risiken einer Inflation hingewiesen und Ihnen die 72-Regel an die Hand gegeben, damit Sie zu jeder Zeit selbst den Wert Ihrer Vermögensanlage ermitteln können?


  • Hat die Person Ihnen verständlich den Cost-Average-Effekt erklärt?


  • Hat Ihnen die Person einen passiv gemanagten Fonds angeboten?


  • Hat Sie die Person beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung auf die hohen laufenden Kosten hingewiesen?


  • Hat die Person Ihnen nahegelegt, Ihr Geld nicht in offene Immobilienfonds zu investieren?


  • Hat die Person Sie aufgefordert, Ihr Geld niemals in einen geschlossenen Sachwertfonds zu investieren?


  • Hat die Person Sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung gewarnt?


  • Hat Ihnen die Person statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine „Dread Disease-Versicherung“ angeboten?

 

  • Hat Ihnen die Person die Nachteile einer privaten Unfallversicherung (ggf. mit Prämienrückgewähr) erklärt?

 

  • Hat Ihnen die Person eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung vermittelt?


  • Hat Ihnen die Person vorgerechnet, dass es für Sie wirtschaftlich vernünftiger ist, jeden Fonds direkt über die Börse zu kaufen als über einen Berater?

 

  • Hat die Person Sie darauf hingewiesen, dass Sie ohne Beratung fast alle monetären Dienstleistungen über Direktanbieter günstiger bekommen als bei ihr?


  • Hat Ihnen die Person ausgerechnet, dass Sie mit Qualitätsaktien, u.a. aus dem Dax, eine Rendite von bis zu 12 Prozent pro Jahr erzielen können, wenn Sie nichts anderes tun, als einfach dort investiert zu sein?

 

  • Hat die Person Ihnen nahegelegt, ein Annuitätendarlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie (Eigenheim/Vermietungsobjekt) abzuschließen?


  • Hat die Person Sie vom Abschluss eines Festdarlehens, welches z.B. über einen Investmentfonds getilgt wird, abgeraten?


  • Hat die Person Sie darauf hingewiesen, dass die Bausparkasse die Auszahlung eines Darlehens verweigern kann, selbst dann, wenn Sie Ihren Vertragsanteil erfüllt haben?

 

  • Hat die Person Ihnen die Nachteile, die die Tilgungsrate eines Bausparvertrages mit sich bringt, dargelegt?


  • Hat Ihnen die Person erklärt, dass ein Bausparvertrag dazu führen kann, sich um ein höheres Darlehen zu bringen, welches aber zur Gesamtfinanzierung notwendig ist?


  • Hat Ihnen die Person empfohlen, Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen ETF (passiv gemanagter Fonds) zu investieren und so auf den Abschluss eines Bausparvertrages zu verzichten


  • Hat Ihnen die Person nahegelegt, ein Immobiliendarlehen nicht über die Hausbank zu finanzieren


  • Hat Ihnen die Person beim Abschluss einer Baufinanzierung empfohlen, die Zinsen mindestens für 20 Jahre festzuschreiben, weil sie entsprechend günstig waren?


  • Hat Ihnen die Person eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) vermittelt und Sie darauf hingewiesen, dass Sie damit einen Teil Ihres gesetzlichen Rentenanspruches für immer verlieren?


  • Hat Ihnen die Person erklärt, dass der Abschluss einer bAV dazu führt, dass Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit einen geringeren Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? 


  • Wurden Sie darüber aufgeklärt, dass Sie als bAV-Rentenempfänger die Kosten für Ihre Krankenversicherung von fast 15 Prozent (und damit auch den Arbeitgeberanteil) allein zu zahlen haben?


  • Wenn Sie Arbeitgeber sind, hat die Person Ihnen erklärt, dass Sie beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge in die Haftung genommen werden, wenn die Versicherungsgesellschaft den einst zugesagten Garantiezins an Ihre in Rente gegangenen Ex-Mitarbeiter nicht oder nur noch teilweise zahlen kann, und zwar so lange, bis diese Personen verstorben sind, selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis schon Jahrzehnte zurückliegt?


  • Hat Ihnen die Person erklärt, dass bei einem Rürup-Vertrag (auch Basis-Rente genannt) die von Ihnen eingezahlten Beiträge (plus angespartem Guthaben) im Falle Ihres Todes nicht an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt werden, sondern die Versicherungsgesellschaft als „Alleinerbe“ Ihres Vertrages alles Geld einbehält?


  • Hat Ihnen die Person erklärt, dass das von Ihnen eingezahlte Geld im Rürup-Vertrag vor Eintritt des Rentenalters nicht verfügbar ist?


  • Hat Ihnen die Person erzählt, dass Ihr Kapital in einer Rürup-Versicherung im Falle einer Pfändung nur bis zum Existenzminimum unantastbar und damit pfändbar ist?


  • Hat Ihnen die Person erklärt, dass Gläubiger das Recht haben, vor Gericht eine Zusammenrechnung aller Verträge, aus denen Sie eine Altersrente beziehen, zu beantragen, um so den Pfändungsfreibetrag zu umgehen?


  • Hat Ihnen die Person erzählt, dass Sie mindestens 81 Jahre alt werden müssen, damit sich Ihre Investition in einen Riester-Vertrag rechnet?

 

  • Hat Ihnen die Person erklärt, dass sich der Garantiezins einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht auf den von Ihnen eingezahlten Betrag bezieht, sondern auf den Betrag, den die Gesellschaft nach Abzug ihrer Verwaltungs- und Vertriebskosten für Sie investiert?


  • Hat Ihnen die Person erklärt, dass ein vermeintlicher Garantiezins von drei Prozent bezogen auf Ihre Einzahlung nur ca. zwei Prozent bedeutet


  • Hat Sie die Person auf § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) hingewiesen, wonach Ihre Lebensversicherungsgesellschaft die garantierte Rentenzahlung kürzen darf, um das wirtschaftliche Überleben der Gesellschaft zu sichern?


  • Hat Sie die Person darauf hingewiesen, dass Pensionskassen und Versicherungs­ver­eine auf Gegen­seitig­keit Ansprüche ihrer Versicherten sowie Renten der Ruhe­ständler kürzen dürfen, wenn die BAFIN zustimmt?


  • Hat die Person Ihnen nahegelegt, in Edelmetalle (darunter Gold und Silber) zu investieren, genauso wie in Diamanten und Edelsteine, und zwar physischer Art?


  • Hat die Person den von Ihnen monatlich zu investierenden Betrag auf mehrere Kapitalanlagen verteilt?


  • Hat Ihnen die Person empfohlen, eine Netto-Police abzuschließen statt einer fondsgebundenen Rentenversicherung?


  • Wurde Ihnen eine indexierte Anleihe auf Euro-Basis empfohlen?



  • Hat die Person Ihnen nahegelegt, einen Teil Ihres Geldes in Fremdwährungen anzulegen, und zwar physisch

 

  • Hat Ihnen die Person Tipps gegeben, wie Sie Ihr Vermögen vor einem Euro-Crash, Enteignung, Lastenausgleich oder Währungsreform in Sicherheit bringen können?


  • Und? Wie oft haben Sie mit Ja geantwortet?

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